Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

Nachbeobachtung nach invasiver Kardiologie abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte neu die mehr als sechsstündige Beobachtung und Betreuung einer oder eines Kranken im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01522 abrechnen. Die neue Leistung wird in den Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.

Ärztinnen und Ärzte rechnen die neue GOP 01522 ab, wenn die perkutantransluminale Gefäßintervention ausschließlich an einer Koronararterie erfolgt.

Die neue GOP 01522 ist 155,98 Euro (1307 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen. 

Folgende Fachgruppen können die GOP 01522 abrechnen:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Diagnostische Radiologie

Leistung überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

01522

Zusatzpauschale für Beobachtung und

Betreuung eines Kranken, entsprechend den

Inhalten der Vereinbarung zur invasiven

Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur

Ausführung und Abrechnung invasiver

kardiologischer Leistungen

 

Obligater Leistungsinhalt

  • Im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung entsprechend der Gebührenordnungsposition 34292,
  • Dauer mehr als 6 Stunden,

einmal im Behandlungsfall

155,98 Euro*
(1307 Punkte)
 

* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)

Erfolgt die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung und es sind mehr als zwölf Stunden Überwachungszeit erforderlich, rechnen sie die GOP 01521 ab.

zuletzt aktualisiert am: 21.12.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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