Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen Oktober 2026

Humangenetik umstrukturiert: neue Abrechnung beachten

Ärztinnen und Ärzte beachten zum 1. Oktober 2026 eine Kürzung der Ausgaben für humangenetische Untersuchungen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat unter anderem eine Absenkung der Bewertung der Leistungen sowie die Einführung zusätzlicher Mengenstaffelungen auf Praxisebene eingeführt. Hierdurch soll der Leistungsbedarf für die humangenetische In-vitro-Diagnostik (EBM-Abschnitt 11.4) um 31 Prozent reduziert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen begründen die Kürzungen mit gesunkenen Kosten für die Analysegeräte sowie für die Verbrauchsmaterialien. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es dafür keinerlei Belege, weshalb sie gegen den Beschlussantrag gestimmt hat und parallel ein entsprechendes Kostengutachten erstellen lässt.

Änderungen überblicken

Überleitungstabelle zu Abschnitt 11.4

Mit den nachfolgenden Tabellen erhalten sie einen Überblick über die strukturelle Weiterentwicklung des Abschnitts 11.4 EBM sowie die Zuordnung von alten zu neuen Leistungen

Unterabschnitte zu 11.4.

zuletzt aktualisiert am: 07.10.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat in einer Übersicht EBM-Begriffe zusammengefasst und erklärt, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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