Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

Dialyse: Bewertung der Kostenpauschalen erhöht

Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren ab dem 1. Januar 2024 eine höhere Vergütung. Das hat der Bewertungsausschuss in seiner 693. Sitzung beschlossen.

Demnach erfolgt eine Bewertungserhöhung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) um 3,85 Prozent.

Für die Berechnung der Kostenpauschalen (GOP 40815 bis 40819 und 40823 bis 40828) benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung für Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V.

 

Weitere Anpassungen geplant

Der Bewertungsausschuss beschließt zusätzlich, die Weiterentwicklung des Orientierungswertes gemäß § 87 Absatz 2e SGB V für das Jahr 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auch auf die Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM mit folgender Maßgabe anzuwenden. Ziel dessen ist die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der wohnortnahen Versorgung zu gewährleisten sowie den erforderlichen Anpassungsbedarf an der Struktur, Systematik und Bewertung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Dialyseversorgung umzusetzen. Die bedarfsgerechte Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten schließt die Förderung der Heimdialyse und ggf. der Nachtdialyse ein.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 wird der Bewertungsausschuss ein Verfahren für die dauerhafte Überprüfung und Weiterentwicklung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM beschließen.

zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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