Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Dezember 2023

Telefonische Krankschreibung: Porto für AU abrechnen

Rückwirkend zum 7. Dezember 2023 können Ärztinnen und Ärzte neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 40128 auch für den postalischen Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abrechnen, wenn sie eine AU per Telefon für Patientinnen und Patienten ausstellen.

Die GOP 40128 rechnen sie ab, wenn sie die AU nach telefonischer Anamnese gemäß § 4 Absatz 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) feststellen und die mittels Stylesheet erzeugte AU an die Patientin oder den Patienten per Post versenden. Die GOP 40128 ist 86 Cent wert.

Wenn sie mit der Patientin oder dem Patienten nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie die Patientin oder den Patienten in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie die Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.

Telefon-AU nur für bekannte Patientinnen und Patienten

Die Bescheinigung einer AU nach telefonischer Anamnese können Ärztinnen und Ärzte nur für Patientinnen und Patienten ausstellen, die aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sind. Für die telefonische Authentifizierung können sie beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese können sie bis zu fünf Kalendertagen ausstellen. Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärztinnen und Ärzte ausstellen, wenn sie die Patientin bzw. den Patienten zuvor persönlich in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt haben.

Einlesen der eGK nicht erforderlich

Ärztinnen und Ärzte, die eine telefonische AU-Bescheinigung ausstellen, müssen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientinnen und Patienten nicht einlesen. War die Patientin beziehungsweise der Patient in dem Quartal bereits mit ihrer oder seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernehmen Ärztinnen und Ärzte die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Mehr Infos zur AU per Telefon

Es besteht kein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer telefonischen Konsultation nicht möglich ist, können Ärztinnen und Ärzte von einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer telefonischen Konsultation absehen und auf die Erforderlichkeit einer unmittelbar persönlichen Untersuchung verweisen. Ob auch die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Formular 21) ebenfalls dauerhaft telefonisch möglich werden soll, wird noch auf Bundesebene beraten.

zuletzt aktualisiert am: 18.12.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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