Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen April 2026

Neuerung bei der Abrechnung der LDL-Apherese

Ab dem 1. April 2026 können Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie und Fachärztinnen und Fachärzte für Transfusionsmedizin die Gebührenordnungspositionen (GOP) 13620 und 13622 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für die Durchführung der LDL-Apherese in der Behandlungswoche nicht nebeneinander abrechnen.

Berechnungsausschluss in der Behandlungswoche

Ärztinnen und Ärzte können die Zusatzpauschalen nach GOP 13620 und 13622 für die ärztliche Betreuung bei einer ambulanten LDL-Apherese aufgrund der unterschiedlichen Indikationen nicht gleichzeitig durchführen und abrechnen. Um dies klarzustellen, wird jeweils eine weitere Anmerkung zur GOP 13620 und 13622 in den EBM aufgenommen, die die Berechnungsfähigkeit der GOP in der Behandlungswoche nebeneinander ausschließen. Die GOP 13622 beinhaltet die ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese ausschließlich bei Patientinnen und Patienten mit einer isolierten Lp(a)-Erhöhung. Die GOP 13620 hingegen umfasst alle anderen Indikationen gemäß Nr. 1 Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL).

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

13620

Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I der MVV-RL ausgenommen bei isolierter Lp(a)-Erhöhung

Je Apherese

18,98 Euro*

(149 Punkte)

13622

Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I der MVV-RL, bei isolierter Lp(a)-Erhöhung

Je Apherese

18,98 Euro*

(149 Punkte)

 *gemäß dem bundesweiten Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)

Definition der Behandlungswoche

Um die Behandlungswoche im Sinne der GOP 13620 und 13622 klarer zu definieren, wird eine neue siebte Bestimmung im Abschnitt 13.3.6 (GOP der Nephrologie und Dialyse) des EBM aufgenommen. Eine Behandlungswoche ist demnach jede Kalenderwoche, in der mindestens eine LDL-Apherese durchgeführt wird.

Genehmigung erforderlich

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung der Apherese eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren .

Mehr Infos zur LDL-Apherese

Bei der LDL-Apherese handelt es sich um ein der Dialyse ähnliches Verfahren zur Blutreinigung. Dabei werden Fette, insbesondere LDL-Cholesterin, der Fett-Eiweiß-Komplex Lipoprotein(a) sowie weitere Stoffe, die die Gefäße schädigen und den Blutfluss stören, aus dem Blut der Patientin bzw. des Patienten ausgewaschen. Die LDL-Apherese ist derzeit das einzige Verfahren, mit dem sich Lp(a) effektiv senken lässt. LDL-Apheresen bei Hypercholesterinämie können nur durchgeführt werden bei Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung oder mit schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann.

 

 

zuletzt aktualisiert am: 12.03.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen