Neuerung bei der Abrechnung der LDL-Apherese
Ab dem 1. April 2026 können Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie und Fachärztinnen und Fachärzte für Transfusionsmedizin die Gebührenordnungspositionen (GOP) 13620 und 13622 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für die Durchführung der LDL-Apherese in der Behandlungswoche nicht nebeneinander abrechnen.
Berechnungsausschluss in der Behandlungswoche
Ärztinnen und Ärzte können die Zusatzpauschalen nach GOP 13620 und 13622 für die ärztliche Betreuung bei einer ambulanten LDL-Apherese aufgrund der unterschiedlichen Indikationen nicht gleichzeitig durchführen und abrechnen. Um dies klarzustellen, wird jeweils eine weitere Anmerkung zur GOP 13620 und 13622 in den EBM aufgenommen, die die Berechnungsfähigkeit der GOP in der Behandlungswoche nebeneinander ausschließen. Die GOP 13622 beinhaltet die ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese ausschließlich bei Patientinnen und Patienten mit einer isolierten Lp(a)-Erhöhung. Die GOP 13620 hingegen umfasst alle anderen Indikationen gemäß Nr. 1 Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL).
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
13620 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I der MVV-RL ausgenommen bei isolierter Lp(a)-Erhöhung | Je Apherese | 18,98 Euro* (149 Punkte) |
13622 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I der MVV-RL, bei isolierter Lp(a)-Erhöhung | Je Apherese | 18,98 Euro* (149 Punkte) |
*gemäß dem bundesweiten Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Definition der Behandlungswoche
Um die Behandlungswoche im Sinne der GOP 13620 und 13622 klarer zu definieren, wird eine neue siebte Bestimmung im Abschnitt 13.3.6 (GOP der Nephrologie und Dialyse) des EBM aufgenommen. Eine Behandlungswoche ist demnach jede Kalenderwoche, in der mindestens eine LDL-Apherese durchgeführt wird.
Genehmigung erforderlich
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung der Apherese eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren .
Mehr Infos zur LDL-Apherese
Bei der LDL-Apherese handelt es sich um ein der Dialyse ähnliches Verfahren zur Blutreinigung. Dabei werden Fette, insbesondere LDL-Cholesterin, der Fett-Eiweiß-Komplex Lipoprotein(a) sowie weitere Stoffe, die die Gefäße schädigen und den Blutfluss stören, aus dem Blut der Patientin bzw. des Patienten ausgewaschen. Die LDL-Apherese ist derzeit das einzige Verfahren, mit dem sich Lp(a) effektiv senken lässt. LDL-Apheresen bei Hypercholesterinämie können nur durchgeführt werden bei Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung oder mit schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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