Akupunktur abrechnen
Bei der Akupunkturbehandlung gelten für Ärzte verschiedene Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), aus der Richtlinie Methoden Vertragsärztliche Versorgung Akupunktur und aus der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur (QV-A).
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen können Ärzte die Akupunktur ausschließlich für die Indikationen „chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule“ und „chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose“ durchführen und abrechnen.
Für die Akupunktur rechnen Ärzte Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem Unterabschnitt 30.7.3 „Körperakupunktur gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V“ EBM ab.
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
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30790 | Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur | 58,13 Euro* (516 Punkte) |
30791 | Durchführung einer Körperakupunktur | 18,70 Euro* (166 Punkte) |
* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)
Die GOP 30790 rechnen Ärzte am Ende der Akupunkturbehandlung ab, da sie auch die Abschlussuntersuchung beinhaltet.; erst dann ist der Leistungsinhalt vollständig erbracht.
Wenn ein Patient noch geplante Akupunkturbehandlungen nicht mehr wahrnimmt oder auch die Behandlung nach kurzer Zeit abbricht, die Behandlung also beendet ist, können Ärzte die GOP 30790 trotzdem abrechnen. In diesen Fällen dokumentieren sie den Abbruch und, wenn möglich, den Grund dafür, sofern dieser bekannt ist. In diesen Fällen reicht die Dokumentation des Behandlungsabbruchs aus, um die GOP 30790 abzurechnen.
Zusätzlich zur Eingangsdiagnostik und zur Erstellung eines Therapieplans muss mindestens noch eine Akupunkturbehandlung durchgeführt werden, um die GOP 30790 abzurechnen.
Die Kosten für die verwendeten Nadeln bei der Akupunktur sind in der GOP 30791 enthalten. Ärzte können die Nadeln also nicht gesondert abrechnen. Die Anzahl der zu verwendenden Nadeln ist in der QV-A vorgeschrieben. Für die Lendenwirbelsäule verwenden Ärzte 14 bis 20 Nadeln, für die Kniegelenke sieben bis 15 Nadeln je behandeltem Knie.
Wenn Ärzte Akupunktur als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag und weisen die geforderten Voraussetzungen nach.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt