Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Eine ganze Reihe von Dingen können Ärztinnen, Ärzte sowie teilweise auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf Kassenrezept verordnen. Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel. Aber auch häusliche Krankenpflege. Oder Krankentransporte. Und schließlich auch Krankenhauseinweisungen oder Arbeitsunfähigkeit.

Verordnen: Darf ich das?

Ob etwas verordnet werden kann oder nicht ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, die mehr oder weniger umfangreich in Richtlinien geregelt sind. Das stellt Ärztinnen und Ärzte sowie zunehmend auch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten täglich vor die Frage, ob sie ein bestimmtes Rezept ausstellen dürfen oder nicht.

Regresse vermeiden: Verstöße gegen geltende Richtlinien und Verordnungseinschränkungen stellen mittlerweile den Hauptgrund für Regresse im Arzneimittelbereich dar. Die Frage ist also nicht, ob beispielsweise Blutzucker-Teststreifen „in das Budget gehen“, sondern unter welchen Bedingungen diese in welcher Menge problemlos verordnet werden dürfen.

Schnell & sicher Antwort finden im Infoportal

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt ihre Mitglieder seit 2019 bei diesen Fragen mit dem Infoportal Verordnungen. Dort finden vertragsärztlich tätige hessische Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sämtliche Informationen zu allen verordnungsrelevanten Themen: kurz, knapp, übersichtlich, verständlich und tagesaktuell. Und da sie dieses Wissen nicht nur in der Praxis, sondern auch beim Hausbesuch oder am Wochenende brauchen, ist das Infoportal Verordnungen auch gut via Handy oder Tablet zu bedienen.

zuletzt aktualisiert am: 17.08.2020

KVHaktuell.de

KVH-Mitglieder finden alle wichtigen Infos zum Verordnen unter KVHaktuell.de im WebMag und Verordnungsportal.

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Ansprechpartner

Arznei-, Heil- & Hilfsmittel

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7333
verordnungsanfragen(at)kvhessen(.)de
https://www.kvhaktuell.de

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