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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Für bekannte Patientinnen und Patienten erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zudem einen Zuschlag. Des Weiteren können neu Ärztinnen und Ärzte für Nuklearmedizin Videosprechstunden abrechnen.
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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
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GENEHMIGUNG_DIALYSE_Dokumentation_Meldung-an-Krankenkasse_Kontakt_16102018.pdf
GENEHMIGUNG_DIALYSE_Dokumentation_Meldung-an-Krankenkasse_Kontakt_16102018.pdf
Liste Krankenkassen Stand 29.05.2024 mit Logo Seite 1 von 3 Stand: 29.05.2024 I Kassenärztliche Vereinigung Hessen I Abteilung Qualitätssicherung I Dialyse Bitte entnehmen Sie aus dieser Liste die bet
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DMP_Patientenschulungen_Kontakt_Krankenkassen-Schulungsantraege.pdf
DMP_Patientenschulungen_Kontakt_Krankenkassen-Schulungsantraege.pdf
(Fax-)Anforderungsformular Zentrale Stellen der Krankenkassen in Hessen für die Bearbeitung von Nach- und Wiederholungsschulungen der Disease- Management-Programme DM1, DM2, KHK und Asthma und COPD in