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Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Ab Januar 2025 gibt es für die Hybrid-DRG neue Abrechnungswege nach § 115f SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die KVH informiert ausgewählte Mitglieder mit einem Rundschreiben über die Änderungen.
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Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2024 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung vor einer geplanten Hybrid-DRG-Operation ab, wenn die Operation nicht durchgeführt wurde und die Leistung nicht im Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthalten ist.
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.