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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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AUFBEWAHRUNGSFRISTEN_Dokumentation_Arzt_Psychotherapeut.pdf
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN_Dokumentation_Arzt_Psychotherapeut.pdf
sunterlagen 10 Jahre § 10 Abs. 3 ärztl. BO, §8 BO PT, § 630f Abs. 3 BGB, § 57 Abs. 2 BMV-Ä Honorarunterlagen 10 Jahre z.B. steuerliche Gründe (max. Frist nach §147 Abs. 3 Abgabenordnung) Abrechnungsdaten