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EBM_AENDERUNGEN_01012026_EBM-Detailaenderungen_Beschluss_BA_819.pdf
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fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Es erfolgt ein Abschlag auf die Punktzahl der jeweiligen Notfall-, Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschale und den Zuschlägen bzw. [...] Praktischen Ärzten, - Ärzten ohne Gebietsbezeichnung, - Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß [...] Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, - Fachärzten für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt
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VERTRAG_Hautkrebsvorsorge-Verfahren_BKK-LV_Sued.pdf
VERTRAG_Hautkrebsvorsorge-Verfahren_BKK-LV_Sued.pdf
§ 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis 1. Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen versicherte Personen bis [...] Kündigung ist erstmals zum 31.12.2020 möglich. Seite 7 von 7 3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Zeitpunkt der Änderung gesetzlicher Grundla- gen oder relevanter Vereinbarungen und soweit der vorliegende
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VERORDNUNG_Verordnungsleitfaden_KVH.pdf
VERORDNUNG_Verordnungsleitfaden_KVH.pdf
Gematikser- vers hochgeladen. Von da kann die Apotheke das Rezept herunterladen und beliefern. Bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Pa- ckung kann das E-Rezept für Änderungen oder das Einlösen in einer anderen Apotheke [...] abgegeben, ist kein Zurückspielen in die Cloud mehr möglich. Not- wendige Änderungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch durch Apotheken erfolgen. Diese löschen die bestehende Verordnung aus dem System. Belieferung [...] Kostenaufwand zu erreichen. Es geht nicht darum, das Behandlungsziel aus rein wirtschaft- lichen Gesichtspunkten zu verfehlen. Wichtigste Regel für alle Verordnungen ist das nach §12SGB V festgelegte Wirts
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Rechtsabteilung
Rechtsabteilung
Die KVH ist Schnittstelle zwischen Ärzten und Krankenkassen. Dafür gibt es ein komplexes System von Vorgaben und Gesetzen, um die sich unsere Teams in der Rechtsabteilung kümmern. Sie vertreten unter anderem die KVH vor den Gerichten, sind unsere Ansprechpartner für das Vertragsarztrecht und bearbeiten Widersprüche von Ärzten gegen Entscheidungen der KVH.
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EBM-AENDERUNGEN_01102026_Verordnung_Cannabis_angepasst_Beschluss_BA_856.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01102026_Verordnung_Cannabis_angepasst_Beschluss_BA_856.pdf
Wirkstoff Dronabinol oder - Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Nabilon, einmal je Erstverordnung 143 Punkte Die Gebührenordnungsposition 01626 ist höchstens vierdreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
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