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EBM-AENDERUNGEN-07122023_Porto_Telefon_AU_Beschluss_BA_697.pdf
EBM-AENDERUNGEN-07122023_Porto_Telefon_AU_Beschluss_BA_697.pdf
bei telefonischem Patientenkontakt gemäß § 4 Absatz 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und/oder Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 697. Sitzung
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Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Neue EBM-Detailänderungen zum 1. Januar 2025: Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ angepasst, GOP 37710 (AKI) angepasst, erneute Klarstellung bei Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch, Änderungen in Abschnitt 1.7 EBM
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GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Antrag.pdf
bei chronisch schmerzkranken Patienten (GOP 30790 und 30791 EBM) Grundlagen: Ø Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung in Anlage [...] beziehungsweise Diagnose nach Anlage I Nr. 12 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses. 2. Überprüfung, dass vor der Akupunktur ein mindestens sechsmonatiges ärztlich [...] Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss der Akupunkturbehandlung erfol- gen (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertrags- ärztlicher Versorgung in
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