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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50% angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50% angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50% der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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