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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
Beatmung, Sauerstoff- Fortsetzung Hygienische Voraussetzungen: § 5 Sachgerechte Aufbereitung der Medizinprodukte • Dokumentationen über Infektionen nach Infektionsschutzgesetz • Hygieneplan nach § 36 Abs. 1 [...] Voraussetzungen: § 4 Fortsetzung Hygienische Voraussetzungen: § 5 Sachgerechte Aufbereitung der Medizinprodukte • Dokumentationen über Infektionen nach Infektionsschutzgesetz • Hygieneplan nach § 36 Abs. 1
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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GENEHMIGUNG_LASERBEHANDLUNG_BENIGNES-PROSTATA-SYNDROM_BPS_Anlage1_Antrag-Erweiterung.pdf
GENEHMIGUNG_LASERBEHANDLUNG_BENIGNES-PROSTATA-SYNDROM_BPS_Anlage1_Antrag-Erweiterung.pdf
dies begründet. Die Protokolle über die sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß § 11 Abs. 3 der Medizinprodukte-Betreiber- verordnung (MPBetreibV) werden gemäß deren Fristen aufbewahrt und der KVH auf Verlangen