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GENEHMIGUNG_Liste-genehmigungspflichtiger-Leistungen.pdf
GENEHMIGUNG_Liste-genehmigungspflichtiger-Leistungen.pdf
25323*, 25348* Leistungen im Zweitmeinungsverfahren gemäß den Abschnitten 4.3.9.2 „Berechnung der Zweitmeinung“ und 4.3.9.3 „Ergänzende Untersuchungen im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens" Kathetergestützte [...] Koloskopie Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt 32.3 EBM sowie entsprechende Leistungen aus den Abschnitt 1.7 EBM und GOP 19328 Laboruntersuchungen Abschnitt 32.3 EBM Invasive Kardiologie 36371*, 36372*, 36373* [...] E-Mail: qs.fb1.8@kvhessen.de Anna Wandrei Tel.: 0 69/24 741-6094 Fax: 0 69/24 741-68819 E-Mail: qs.fb1.3@kvhessen.de Bianca Knaus Tel.: 0 69/24 741-7216 Elena Schleining Fax: 0 69/24 741-68819 Merhawi Tewolde
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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Wichtig: Rückwirkend zum 1. April 2025 können Praxen neu bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patienten entfällt.
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OPS 2025: Hauttransplantationen höher vergütet
OPS 2025: Hauttransplantationen höher vergütet
Zum 1. Januar 2025 werden für Hauttransplantationen in Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mehrere Zeitkategorien angepasst und damit besser vergütet. Zudem werden weitere OPS-Kodes aufgenommen.
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EBM_Labor-Rechenbeispiele_Wirtschaftlichkeitsbonus_12072018.pdf
EBM_Labor-Rechenbeispiele_Wirtschaftlichkeitsbonus_12072018.pdf
𝐹𝑎𝑙𝑙𝑤𝑒𝑟𝑡 * vor Quotierung und Abzug aller Verwaltungskosten Stand August 2022 I EBM-FR I Seite 3 von 3 3.600 € 1.500 = 2,40 € In der Praxis befindet sich der spezifische Fallwert von 2,40 Euro zwischen [...] Ansatz einer Kennnummer – 3.600 Euro. Unterer begrenzender Fallwert Allgemeinmedizin: 1,60 Euro Internist ohne SP: 1,20 Euro Oberer begrenzender Fallwert Allgemeinmedizin: 3,80 Euro Internist ohne SP: [...] Stand August 2022 I EBM-FR I Seite 1 von 3 Rechenbeispiele Wirtschaftlichkeitsbonus Um Ihren WiBo zu berechnen benötigen Sie die Anzahl Ihrer Behandlungsfälle mit einer Versicherten-, Grund- oder Kons
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EBM-AENDERUNGEN-01012024_Sonographie_Ausschluessegeaendert_Beschluss_BA_686.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012024_Sonographie_Ausschluessegeaendert_Beschluss_BA_686.pdf
am Behandlungsfalltag nicht neben den Gebührenordnungspositionen 33043 und 33044 berechnungsfähig. 3. Aufnahme einer neuen dritten Anmerkung und Änderung der bisherigen dritten und neuen vierten Anmerkung [...] seiner 686. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 3 von 9 Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben. Die Gebührenord [...] ersten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 33021 im Kapitel 33 EBM. Die bisherigen Anmerkungen 1 bis 3 werden zu Anmerkungen 2 bis 4. Die Gebührenordnungsposition 33021 ist im Behandlungsfall nur dann neben
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