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KVH-Satzung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_Disziplinarordnung.pdf
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Grundsätze der Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen (1) Die Art der Disziplinarmaßnahme hängt von der Schwere der Verfehlung ab. Bei der Würdigung der Verfehlung sind insbesondere die Beweggründe zu berück-
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VERTRAG_Kooperationsvereinbarung_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
VERTRAG_Kooperationsvereinbarung_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische [...] Bundesausschuss in Richtlinien nach 5 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung
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VERTRAG_HOMOEOPATHIE_IKK-classic_Vertrag-mit-Anlagen.pdf
VERTRAG_HOMOEOPATHIE_IKK-classic_Vertrag-mit-Anlagen.pdf
nen vertraglichen Verpflichtungen, ergreift die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, je nach Schwere des Verstoßes, in Abstimmung mit der IKK classic eine der folgenden Maßnahmen: ▪ schriftliche Au
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GENEHMIGUNG_ATMP_Antrag_Checkliste_Gentherapeutika_bei_Haemophilie.pdf
GENEHMIGUNG_ATMP_Antrag_Checkliste_Gentherapeutika_bei_Haemophilie.pdf
tänden und sonstigen Koagulopathien, dokumentiert durch: .1 ≥ 30 Patientinnen und Patienten mit schwerer Hämophilie mit dieser Diagnose (D66, D67, D68.00, D68.01, D68.09 nach ICD-10-GM-2023 beziehungsweise
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