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GENEHMIGUNG_SCHMERZTHERAPIE_Antrag-Einrichtung.pdf
GENEHMIGUNG_SCHMERZTHERAPIE_Antrag-Einrichtung.pdf
Privatanschrift* Name des anstellenden Arztes Name des MVZ Name der Einrichtung Name des Instituts und des verantwortlichen Leiters Name des anstellenden Arztes oder des anstellenden MVZ mit Angabe des zu [...] Instituts und des verantwortlichen Leiters Sicherstellungs- Assistent BSNR Name des anstellenden Arztes oder des anstellenden MVZ mit Angabe des zu vertretenden Arztes Ort(e) der Tätigkeit2: Anschrift Standort [...] ftspraxis MVZ Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Angestellter Arzt in Praxis/BAG BSNR Name des anstellenden Arztes in MVZ BSNR Name des MVZ Ermächtigter Arzt BSNR Name der Einrichtung Instituts- Ermächtigung
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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