Es wurden 238 Ergebnisse in 9 Millisekunden gefunden.
-
RUNDSCHREIBEN_Hinweise-Ueberweisungen-ins-Krankenhaus.pdf
RUNDSCHREIBEN_Hinweise-Ueberweisungen-ins-Krankenhaus.pdf
n Leistungsbereiche zu einem vertragsärztlichen Leistungserbringer und unterliegt sämtlichen vertragsärztlichen Rechten und Pflichten. In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung wird der Behandlu [...] Abrechnung unzulässig. Hinweise für den Vertragsarzt: Wenn der Vertragsarzt seinem Patienten eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anraten möchte, muss sich der Vertragsarzt zuvor vergewissern, dass das Krankenhaus [...] 115a SGB V abzurechnen. Der Verordnungsinhalt ist vom Vertragsarzt zu verantworten. Hinweise für den Vertragsarzt: Auch im Notfall hat der Vertragsarzt grundsätzlich abzuwägen, ob die Behandlung ambulant
-
Rechtsabteilung
Rechtsabteilung
Die KVH ist Schnittstelle zwischen Ärzten und Krankenkassen. Dafür gibt es ein komplexes System von Vorgaben und Gesetzen, um die sich unsere Teams in der Rechtsabteilung kümmern. Sie vertreten unter anderem die KVH vor den Gerichten, sind unsere Ansprechpartner für das Vertragsarztrecht und bearbeiten Widersprüche von Ärzten gegen Entscheidungen der KVH.
-
GENEHMIGUNG_HISTOPATHOLOGIE_HKS_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_HISTOPATHOLOGIE_HKS_Antrag.pdf
Untersuchung im Rahmen des HKS Art der Tätigkeit1: Einzelpraxis MVZ Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Vertragsarzt in Angestellter Arzt in Praxis/BAG BSNR Name des anstellenden Arztes in MVZ BSNR Name des MVZ [...] ungs- Assistent BSNR Name des anstellenden Arztes oder des anstellenden MVZ mit Angabe des zu vertretenden Arztes Ort(e) der Tätigkeit2: Anschrift Standort BSNR Anschrift Standort BSNR Anschrift Standort [...] 11322 EBM berechnet werden. Die Begründung ist einschließlich des ICD-10-Kodes für die betreffende Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben. Die Gebührenordnungsposition 19315 EBM ist bei demselben Material
-
AUFDENPUNKT_EHV_AdP_4-2024.pdf
AUFDENPUNKT_EHV_AdP_4-2024.pdf
medialen Berichterstattung noch in den Reaktionen der Politik spielten die Anträge der Vertreterinnen und Vertreter eine Rolle. Für Dastych stellt sich da- her eine besorgniserregende Frage: „Wie unver- [...] nicht so umfassend in das Berliner Tagesgeschäft involviert sein wie die hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertreter, die quasi im Wochenrhythmus in verschie- denen Arbeitskreisen das operative Geschäft [...] erreicht. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nehmen automatisch an der EHV teil, wenn sie oder er die Regelaltersgrenze erreicht und auf die vertragsärztliche Tätigkeit verzichtet hat. Durch die im
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.