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Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Ab Januar 2025 gibt es für die Hybrid-DRG neue Abrechnungswege nach § 115f SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die KVH informiert ausgewählte Mitglieder mit einem Rundschreiben über die Änderungen.
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QUALITAETSZIRKEL_Antrag_Foerderung-Experten-QZ.pdf
QUALITAETSZIRKEL_Antrag_Foerderung-Experten-QZ.pdf
zirkel@kvhessen.de Für Rückfragen zur finanziellen Förderung stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Qualitätszirkel Kassenärztliche Vereinigung Hessen Tel: 069 24741-7552 Team
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Mpox: Labor veranlassen und Test abrechnen
Mpox: Labor veranlassen und Test abrechnen
Seit dem 1. Januar 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Labor die Gebührenordnungsposition (GOP) 32810 für den nukleinsäurebasierten Nachweis auf Mpox (früher Affenpocken) abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Ärztinnen und Ärzte die Hessen-GOP 89135 mit den Suffixen A, B, V, W für die Impfung gegen Mpox abrechnen.