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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Ärztinnen und Ärzte die neue DiGA „ProHerz“ nach der GOP 01481 abrechnen. Über die Pauschale 86700 rechnen Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Oktober 2025 nur noch die DiGA „companion shoulder“ ab.
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