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VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_4-2025_Beschluss_VV_25102025_Entbudgetierung_HAE.pdf
VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_4-2025_Beschluss_VV_25102025_Entbudgetierung_HAE.pdf
Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 40100 und 12230 EBM auf Muster 10 (Scheinuntergruppe 27) in Zusammenhang mit Leistungen des Kapitels 32 EBM angefor- derte Leistungsbedarf gemäß regionaler Euro-G [...] Leistungen des Kapitels 3 EBM und die hausärztlich (mit Ausnahme der kinderärztlichen) durchgeführten Hausbesuche nach den Gebührenordnungspositionen GOP 01410 bis 01413 sowie 01415 EBM (ausgenommen die mit [...] Vergütung Die Vergütung für kinder- und jugendmedizinische Leistungen des Kapitel 4 EBM (ausgenommen GOP 04004 und 04005 EBM inkl. Suffixe) erfolgt unquotiert aus dem Grundbetrag Kinderärzte, welcher erstma-
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Praxismanagement
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ärztliche und psychotherapeutische KVH-Mitglieder & Praxismitarbeitende Oft gesucht Corona Abrechnung & EBM Praxismaterial bestellen Termine & Fortbildung Infos zur Verordnung KV-SafeNet: Das sichere Netz Z [...] Hessen Rund um die Praxis Abrechnungsberatung: Rückruf-Service Haben Sie Fragen zur Abrechnung, etwa zu EBM-Änderungen oder speziellen Themen? Dann nutzen Sie den Rückrufservice der KVH! 24.09.2024 Abrechnungstipps [...] im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Neu: Die Anlage 4 ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie ist zum 26. März 2024 in Kraft
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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