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www.kvhessen.de
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Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder (Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Hessen) sowie Medizinstudierende, Psychotherapeuten in Ausbildung sowie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) und Patienten über ihre Aufgaben und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
nach Kapitel 31.2 EBM Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der in Anlage 1 Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannten EBM-Leistungen (außerhalb des Kapitels 31.2 EBM) Seite 3 von 5 Antrag [...] nach Kapitel 31.2 EBM ( Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der in Anlage 1 Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannten EBM-Leistungen (außerhalb des Kapitels 31.2 EBM) Genehmigungsv [...] nach Kapitel 31.2 EBM ( Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der in Anlage 1 Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannten EBM-Leistungen (außerhalb des Kapitels 31.2 EBM) Beantragte Ei
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen nicht mehr per Fax
Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen nicht mehr per Fax
Krankenkassen können Ärzten keine Faxauskünfte zu Versicherten – zum Beispiel Mitgliedsbescheinigungen – an Praxen schicken. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat mit der AOK dazu ein Verfahren abgestimmt.
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