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VERTRAG_Homoeopathie_Securvita-BKK_Anlage2_Einschreibeerklaerung-Versicherter.pdf
VERTRAG_Homoeopathie_Securvita-BKK_Anlage2_Einschreibeerklaerung-Versicherter.pdf
mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag für Versicherte der SECURVITA / beigetretenen Krankenkassen. Patienteninformation: Durch diesen Vertrag wird für die Versicherten eine adäquate [...] Abgabe schriftlich, elekt- ronisch oder zur Niederschrift bei der SECURVITA Krankenkasse / den beigetretenen Krankenkassen ohne Angabe von Grün- den widerrufen. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn ich [...] mit klassischer Homöopathie als be- sonderer Versorgungsauftrag für Versicherte der SECURVITA / beigetretenen Krankenkassen Zur Leistungserbringung ist auch im Rahmen der Versorgung die Verarbeitung pati
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GENEHMIGUNG_HIV-Praeexpositionsprophylaxe-PrEP_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_HIV-Praeexpositionsprophylaxe-PrEP_Antrag.pdf
ungs- Assistent BSNR Name des anstellenden Arztes oder des anstellenden MVZ mit Angabe des zu vertretenden Arztes Ort(e) der Tätigkeit2: Anschrift Standort BSNR Anschrift Standort BSNR Anschrift Standort [...] Behandlung, III. Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status, IV. Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapiebedingter Neben- und Wechselwirkungen. UND Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die [...] verantwortlichen Leiters Name des anstellenden Arztes oder des anstellenden MVZ mit Angabe des zu vertretenden Arztes Genehmigungsvoraussetzungen * Fachliche Anforderungen: Beantragtes Leistungsspektrum: 01920
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VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_3-2025_Beschluss_VV_28.06.2025.pdf
VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_3-2025_Beschluss_VV_28.06.2025.pdf
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Körperschaft des öffentlichen Rechts ab 01.07.2025 Beschluss der Vertreterversammlung vom 28.06.2025 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 5 87b Abs. 1 1S.2 SGB V [...] V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gültig ab: 1. Juli 2025 Beschluss der Vertreterversammlung vom 28.06.2025 Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gem. $ 87b
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EBM-Aenderungen_01012027_TSVG-Zuschlaege_HA_Beschluss_BA_848_Teil_A.pdf
EBM-Aenderungen_01012027_TSVG-Zuschlaege_HA_Beschluss_BA_848_Teil_A.pdf
bilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026 tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten erfolgt zum 1. Januar 2027 eine Änderung von § 87 Abs. 2b Satz 3 SGB V, mit der die rechtliche [...] Allgemeinen Bestimmungen 4.3.10.1 bis 4.3.10.3 sowie verschiedene Folgeanpassungen im EBM. 4. Inkrafttreten Der Beschluss Teil A tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft.
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