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eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.
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Velsipity: Beobachtung und Betreuung abrechnen
Velsipity: Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ab dem 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01543 bis 01545 neu für das Arzneimittel Etrasimod abrechnen.
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OPS Version 2025: Anhang 2 im EBM angepasst
OPS Version 2025: Anhang 2 im EBM angepasst
Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2025 angepasst. Dazu werden neue OPS-Kodes aufgenommen, OPS-Kodes gestrichen sowie redaktionelle Anpassungen an bestehenden OPS-Kodes vorgenommen.
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