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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.
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