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Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 gibt es verschiedene EBM-Detailänderungen. Senkung des Höchstwerts für den Technikzuschlag (GOP 01450) der Videosprechstunde, Klarstellung zur GOP 13602 (Betreuung Dialysepatienten), Ergänzung der GOP 40128 zur Versendung der Hilfsmittel-Verordnung, eine Klarstellung bei KJ-KSV-Psych, die Aufnahme der Radiologie als Erstmeiner für Eingriffe an Aortenaneurysmen (GOP 01645), AKI-Ausnahmeregelung und Labor-Detailänderungen (aktualisiert).
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Intersexualität und Transsexualität
Intersexualität und Transsexualität
Ärztinnen und Ärzte können geschlechtsorganbezogene Gebührenordnungspositionen (GOP) bei inter- und transsexuellen Personen abrechnen, auch wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt. Hier ist eine korrekte Kennzeichnung der GOP wichtig.
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Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können rückwirkend zum 1. April 2024 die Gebührenordnungsposition (GOP) 01681 für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie die GOP 01682 für die Fallbesprechung mit dem Jugendamt abrechnen.
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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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