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In die Praxis, fördern, los!
In die Praxis, fördern, los!
Die KVH fördert für die ambulante Medizin und Psychotherapie in Hessen: Sie schafft finanzielle Anreize für angehende und niedergelassene Ärzte, aber auch für Niederlassungsinteressierte wie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Medizinstudierende und Psychotherapeuten.
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Arztregister & Psychotherapeutenregister
Arztregister & Psychotherapeutenregister
Um eine Niederlassung oder Anstellung beim Zulassungsausschuss Hessen beantragen zu können, müssen sich Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Wohnsitz Hessen ins Arzt- oder Psychotherapeutenregister der KVH eintragen lassen.
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ARZTREGISTER_Antrag-BSNR-fuer-Abrechnung_Jugendarbeitsschutzuntersuchung.pdf
ARZTREGISTER_Antrag-BSNR-fuer-Abrechnung_Jugendarbeitsschutzuntersuchung.pdf
meine Abrechnung unter einer Betrieb: Off Name Vorname: Lebenslange Arztnummer: Geburtsdatum: 1: Lebenslange Arztnummer-0: Geburtsdatum-0: 2: Lebenslange Arztnummer-1: Geburtsdatum-1: Ja wir möchten unsere [...] Geburtsdatum-3: Name Vorname-0: Lebenslange Arztnummer-4: Geburtsdatum-4: 4: Lebenslange Arztnummer-5: Geburtsdatum-5: Name Vorname-1: Lebenslange Arztnummer-6: Geburtsdatum-6: Datum: Unterschrift: Stempel: [...] inischen Dienst: Lebenslange Arztnummer-2: Geburtsdatum-2: PLZ: Ort: Straße und Hausnummer: Bankname: IBAN: BIC: Kontoinhaber: Verwendungszweck: Datum der Erstleistung: 3: Lebenslange Arztnummer-3: Ge
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EBM-AENDERUNGEN-01012019_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_19122018.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012019_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_19122018.pdf
auf die letzte Lebensphase erforderlich. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des § 132g SGB V orientiert sich am biografischen bzw. lebensweltlichen Hintergrund der [...] letzte Lebensphase. (3) Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist mehrheitlich dadurch gekennzeichnet, dass sie häufig im frühen Lebensalter die Angebote [...] en Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in die Strukturen und Prozesse der Einrichtung. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in stationären Pfle
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EBM_Begriffe_EBM_Kurzerklaerung.pdf
EBM_Begriffe_EBM_Kurzerklaerung.pdf
bis zum vollendeten 28. Lebenstag ▪ Säugling: ab Beginn des 29. Lebenstages bis zum vollendeten 12. Lebensmonat ▪ Kleinkind: ab Beginn des 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ▪ Kind: ab Beginn des 4. [...] bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ▪ Jugendlicher: ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ▪ Erwachsener: ab Beginn des 19. Lebensjahres Bei der Abrechnung gilt das Alter des Versicherten [...] Altersangaben Das gilt bei den Altersangaben: Ein Lebensjahr beginnt am Geburtstag (00:00 Uhr). Somit entspricht das dem Alter plus 1. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des Kalendertages vor dem Geburtstag
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