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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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GENEHMIGUNG_LABOR_spezialisierte-Laboratoriumsuntersuchung_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_LABOR_spezialisierte-Laboratoriumsuntersuchung_Antrag.pdf
Abschnitts 32.3 EBM (unter Ausnahme des Abschnitts 32.3.15.1 EBM) und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistun- gen des Abschnitts 1.7 EBM sowie der GOP 01763, 01767, 01769 und 19328 EBM. Abschnitt [...] Laborato- riumsuntersuchungen aus Abschnitt 32.3 EBM sowie entsprechender Laborun- tersuchungen aus Abschnitt 1.7 EBM und GOPen 01763, 01767, 01769 und 19328 EBM nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Sp [...] Laboratoriumsuntersuchungen aus Abschnitt 32.3 EBM sowie entsprechen- der Laboruntersuchungen aus Abschnitt 1.7 EBM und GOP 01763, 01767, 01769 und 19328 EBM Art der Tätigkeit1: Vertragsarzt in Einzelpraxis
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DiGA_Kranus_Lutera_BA_Beschluss_721_Teil_A-C.pdf
DiGA_Kranus_Lutera_BA_Beschluss_721_Teil_A-C.pdf
Abschnitt 13.3.6 EBM 4. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01478 in die Präambeln 3.1 Nr. 3, 16.1 Nr. 3, und 26.1 Nr. 2 EBM 5. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01478 in den Anhang 3 zum EBM GOP Kurzlegende [...] Abschnitt 1.4 EBM 2. Änderung der Nummer 11 der Präambel 13.1 EBM 3. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01478 in die erste Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 13594 im Abschnitt 13.3.6 EBM 4. Aufnahme [...] des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2024 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 01478 in den Abschnitt 1.4 EBM 01478 Zusatzpauschale für die Verlauf