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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025 neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen Honorar zu beachten.
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Detailänderungen zum 1. April 2025
Detailänderungen zum 1. April 2025
Zum 1. April 2025 wird im EBM das Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen lokal begrenzter und nicht metastasierter Prostatakarzinome aufgenommen. Auch wird eine weitere Abrechnungsbestimmung für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen an der Wirbelsäule sowie für die Versendung einer Krankenbeförderungs-Verordnung aufgenommen. Auch gibt es Anmerkungen der GOP 30708
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
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Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Ärztinnen und Ärzte können die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 Abschnitt 30.4 EBM für die ambulante extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) abrechnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patientender gesicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegt.
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