Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können seit dem 1. März 2022 die Beratung über Organ- und Gewebespenden durchführen und abrechnen. Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 ist in dem Abschnitt 1.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) enthalten.
Die Leistung können Ärztinnen und Ärzte abrechnen, wenn ihnen die Berechtigung vorliegt, aus Kapitel 3 und/oder 4 EBM abzurechnen.
Setzen Ärztinnen und Ärzte die Beratungsleistung neben diagnostischen oder therapeutischen GOP an, ist eine mindestens fünf Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden GOP angegeben Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01480.
Die Beratungsleistung können sie alle zwei Kalenderjahre bei Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr durchführen und abrechnen. Die GOP ist 8,06 Euro wert (65 Punkte); bundeseinheitlicher Punktwert 2025 12,3934 Cent.
Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können und mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1a Transplantationsgesetz (TPG) abgeben, ändern und widerrufen dürfen. Bei Bedarf beraten sie diese Patientinnen und Patienten über die Organ- und Gewebespende.
Die Beratung beinhaltet gemäß § 2 Absatz 1a TPG unter anderem die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Organspende wie auch die Information eine Erklärung im Organspenderegister abgeben zu können. Darüber hinaus ist es auch erforderlich über die Bedeutung einer abgegebenen Organspende-Erklärung zu informieren.
Ärztinnen und Ärzte sollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung besteht und ergebnisoffen beraten.
Ärztinnen und Ärzte verweisen neu im Rahmen der Beratung auf das seit März 2024 bestehende Organspende-Register . Hierbei ist nicht vorgesehen, dass sie das Verfahren der Registrierung erklären und somit zusätzliche Beratungsleistungen übernehmen müssen. Dafür stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Bürgern die untenstehenden Informationsmaterialien bereit.
Informationsmaterial nachbestellen
Informationsbroschüren für Patientinnen und Patienten können Hausarztpraxen über das Standardinformationspaket bei Bedarf kostenfrei über den Webshop der BZgA) bestellen. In jedem Paket sind Materialien für die Beratung von zehn Patientinnen und Patienten enthalten.
Der Inhalt setzt sich zusammen aus:
- 10x 2 Broschüren
- 10 Informationskarten und
- 100 Organspendeausweisen
Ärztinnen und Ärzte können zusätzlich über den Webshop der BZgA ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende bestellen. Neben Zahlen und Daten zur Organ- und Gewebespende werden der Ablauf einer solchen Spende sowie die Möglichkeiten der Entscheidungsdokumentation erklärt. Das Manual richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt