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HYGIENE_Hygieneberatung-KVH_mit-Praxisbeispiel_Artikel-Auf-den-Punkt_01122015.pdf
HYGIENE_Hygieneberatung-KVH_mit-Praxisbeispiel_Artikel-Auf-den-Punkt_01122015.pdf
: nach jedem Patienten Schutzkittel: • flüssigkeitsdichter, langärmliger Einmalkittel • bei allen Maßnahmen am Patienten • anschließend Entsorgung Mund-Nasen-Schutz: • wenn beim Patienten mit Erbrechen [...] HYGIENE Es ist nachvollziehbar, dass ein Patient mit einer akuten Norovirus-Gastroenteritis in der Praxis ein erhebliches Infektionspotential für die anderen Patienten sowie für die Mitarbeiter darstellt. [...] Schutzkittel, gegebenenfalls Mund-Nasenschutz, Vermei- dung unnötiger Patientenkontakte) und die tägliche Desinfektion aller patientennahen Kontaktß ächen. Nur viruzide Desinfektionsmittel können die Zahl
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GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Meldebogen_Beendigung.pdf
GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Meldebogen_Beendigung.pdf
des Patienten: Kostenträger: Behandlungsende am: Praxiswechsel Kontaktdaten des Arztes: Praxiswechsel Kontaktdaten des Arztes-0: Off Umzug des Patienten der Patientin nach: Off Umzug des Patienten der [...] Versicherten Pseudonym des Patienten Kostenträger Beendigungsgrund der LDL-/ Lp(a) Apheresebehandlung Behandlungsende am: wegen Praxiswechsel – Kontaktdaten des Arztes Umzug des Patienten/ der Patientin nach [...] E-Mail: qs.fb1.3@kvhessen.de oder Fax-Nr. 069 24741-68819 Mitteilungsbogen bei Beendigung eines Patienten von der LDL-/Lp(a) Apheresebehandlung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) Persönliche
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KSV-PSYCH_FAQ_Homepage.pdf
KSV-PSYCH_FAQ_Homepage.pdf
r? Der Bezugsarzt oder der Bezugspsychotherapeut ist zentraler Ansprechpartner für den Patienten. Jedem Patienten muss ein Bezugsbehandler zugewiesen werden. Er trägt die Verantwortung für • die Erstellung [...] en übertragen. Die Koordinationsperson soll dem Patienten vertraut sein. Dies soll gewährleistet werden, indem die Koordinationsfunktion jeden Patienten grundsätzlich kontinuierlich durch dieselbe Person [...] Tätigkeiten verfolgen die Zielsetzung, • den Patienten in der Versorgung zu halten, Termine zu vereinbaren und erforderlichenfalls wöchentlich mit dem Patienten zu sprechen • die verschiedenen Leistungserbringer
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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.