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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025 neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen Honorar zu beachten.
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Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Ärztinnen und Ärzte können die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 Abschnitt 30.4 EBM für die ambulante extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) abrechnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patientender gesicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegt.
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