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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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Telemonitoring und telemedizinische Funktionsanalyse: Transmitter abrechnen
Telemonitoring und telemedizinische Funktionsanalyse: Transmitter abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können neu seit dem 1. Juli 2025 die Kostenpauschale 40909 für einen erforderlichen Transmitter im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 oder 13584 abrechnen.
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