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EBM-AENDERUNGEN_01012024_Hygienezuschlaege_BA_Beschluss_716.pdf
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der Gebührenordnungsposition 01854 101 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist bei Bezug einer Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht berechnungsfähig. 01859 Zuschlag [...] der Gebührenordnungsposition 01855 274 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist bei Bezug einer Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht berechnungsfähig. 2. Aufnahme einer [...] Gebührenordnungspositionen 01904 und 01905 175 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist bei Bezug einer Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht berechnungsfähig. Bewertungsausschuss
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VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_4-2025_Beschluss_VV_28.06.2025.pdf
VERTRAG_Honorarverteilungsmassstab_HVM-Aenderungen_4-2025_Beschluss_VV_28.06.2025.pdf
„Katalog förderungswürdiger Leistungen ab 1/2025" wird Folgendes geändert: 1. Die Bezeichnung der Anlage wird von „Katalog förderungswürdiger Leistungen ab 1/2025" in „Katalog förderungswürdiger Leistungen [...] Summe des Honorars für die Behandlung durch bereichseigene Ärzte abzüglich des Saldos aus den Forderungen für Leistungen dieses Bereichs bei bereichsfremden Versicherten durch bereichseigene Ärzte und [...] nach der jeweiligen Saldierung zu einer Unterschreitung, werden nicht basiswirksame Zuschläge zur Förderung der hausärztlichen Versorgung mit den Krankenkassen bis zum Ende des jeweiligen Jahres vereinbart
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AUF-DEN-PUNKT_AdP_2-2025.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_2-2025.pdf
stelle gefördert. Die Förderung der ärztlichen Weiterbildung geschieht auf Grundlage der „Ver- einbarung zur Förderung der Weiterbildung ge- mäß § 75a SGB V“. Den Antrag auf Förderung stellt stets die we [...] Beachten Sie insbesondere die folgenden Punkte: Eine Förderung ist nur für anrechnungs- fähige Weiterbildungsabschnitte möglich Anträge für die Förderung der weiteren Fachgebiete werden für ÄiW, die bereits [...] Zertifizierung. Der Vorstand der KV Hessen hat eine hälftige Förderung der Teilnahmegebühr für Der Vorstand der KV Hessen hat eine hälftige Förderung der Teilnahmegebühr für das Bereitschaftsdienst-Seminar
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