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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die neu seit dem 1. Januar 2025 aufgenommenen OPS-Kodes.
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Telekonsilien abrechnen
Telekonsilien abrechnen
Wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Telekonsilien abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem EBM. Sie können Leistungen für das Einholen eines Telekonsiliums und für die konsiliarische Beurteilung abrechnen.
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