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HONORARUMSATZGARANTIE_Antrag-Foerderung.pdf
HONORARUMSATZGARANTIE_Antrag-Foerderung.pdf
n < 90% und − einem (fiktiven) Versorgungsgrad im Mittelbe- reich unter Berücksichtigung nur der Ärzte im Alter unter 60 Jahre < 75%. Fachärztliche Planungsbereiche mit − einem Versorgungsgrad im zugehörigen [...] < 90% und − einem (fiktiven) Versorgungsgrad im Planungs- bereich unter Berücksichtigung nur der Ärzte im Alter unter 60 Jahre < 75%. − Bei einer Niederlassung im Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie [...] Gesamtvergütung. Eine Förderung ist nur möglich, wenn sich der Antragsteller erstmalig in Hessen als Vertragsarzt in einem der definierten För- dergebiete mit mindestens hälftigem Ver- sorgungsauftrag niederlässt
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NEUROPSYCHOLOGIE_Antrag_Beschaeftigung_Foerderung_Weiterbildung.pdf
NEUROPSYCHOLOGIE_Antrag_Beschaeftigung_Foerderung_Weiterbildung.pdf
Weiterzubildenden nach § 32 Abs. 3 und 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht zur Vergrößerung der Vertragsarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfanges dienen [...] Praxisinhaber. …die Leistungen, die der Weiterzubildende in Ihrer Praxis erbringt, mit der lebenslangen Arztnummer (LANR) des Praxisinhabers gekennzeichnet werden. Ich versichere, dass die in diesem Antragsformular [...] mular gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Ort, Datum Unterschrift Vertragsarztstempel Medizinisches Versorgungszentrum: Off Berufsausübungsgemeinschaft: Off Praxisinhaber Einzelpraxis: Off
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PRAXISNETZ_Richtlinie-Anerkennung-Praxisnetze.pdf
PRAXISNETZ_Richtlinie-Anerkennung-Praxisnetze.pdf
g hervorgehen, dass mindestens ein Vertragsarzt oder ein Vertragspsychotherapeut der jeweiligen Praxis Mitglied des antragstellenden Praxisnetzes und damit Netzarzt ist. Es muss jeweils die Hauptbetri [...] einer überörtlichen Be- rufsausübungsgemeinschaft muss der Ort der Zulassung des Netzarztes (Vertrags- arztsitz) im Netzgebiet liegen. (b) Von der Vorgabe nach Nr. 1 kann hinsichtlich der Obergrenze (bis [...] die Anerkennung von Pra- xisnetzen nach § 87b Absatz 4 SGB V basiert. Mit Zusammenschlüssen von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen (vernetzte Pra- xen bzw. Praxisnetze) zur interdisziplinären, k
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