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TestV: Abrechnen für Nicht-Mitglieder
TestV: Abrechnen für Nicht-Mitglieder
Seit die Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten ist, können auch KVH-Nicht-Mitglieder wie zum Beispiel der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), Reha-Einrichtungen und Apotheken die Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls ärztliche Leistungen monatlich mit der KVH abrechnen.
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Flüchtlinge aus der Ukraine versorgen und Leistungen abrechnen
Flüchtlinge aus der Ukraine versorgen und Leistungen abrechnen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat wichtige Informationen rund um die Abrechnung von Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine für Praxen zusammengefasst, die diese versorgen.
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GENEHMIGUNG_Genehmigungspflichtige-Leistungen_Antragsformulare-anfordern.pdf
GENEHMIGUNG_Genehmigungspflichtige-Leistungen_Antragsformulare-anfordern.pdf
öffentlichen Rechts Qualitätssicherung & Mitgliederservice Sonderverträge Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Fax: (069) 24741-68819 Eingangsstempel KVH 1. Persönliche Angaben (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) [...] mellitus Typ 1“ DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ DMP „Koronare Herzkrankheit“ Diabetologische Schwerpunktpraxis Homöopathie-Vertrag Securvita BKK Homöopathie-Vertrag IKK classic ADHS/ADS (BKK LV Süd) Gesund [...] ankung: Off ChkBox-37: Off DMP Diabetes mellitus Typ 2: Off ChkBox-38: Off Diabetologische Schwerpunktpraxis: Off ChkBox-39: Off HomöopathieVertrag IKK classic: Off ChkBox-40: Off Gesund schwanger: Off
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Login
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oder selbstvergebener Alias Zugang ohne lebenslange Arztnummer (Nicht-Mitglieder der KVH inklusive Corona-Testverordnung): E-Mail-Adresse (bei Registrierung oder Selbsterklärung angegeben) Institutionen [...] Registrieren Ansprechpartner Internetdienste Kassenärztliche Vereinigung Hessen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Tel 069 24741-7777 internetdienste(at)kvhessen(.)de
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Kostenträger bei Verordnungen und AU richtig anlegen
Kostenträger bei Verordnungen und AU richtig anlegen
Wenn Ärztinnen und Ärzte Verordnungen oder AU-Bescheinigungen ausstellen, achten sie darauf, nicht den Kostenträger „KV Hessen – Abstrich Reiserückkehrer“ zu nutzen. Dieser ist ausschließlich zur Abrechnung nach der Coronavirus-Testverordnung sowie der Coronavirus-Impfverordnung vorgesehen.