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Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an das Implantateregister die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 und die bereits bestehende 40162 abrechnen.
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Keine Bearbeitung von Bestellungen zwischen den Feiertagen
Keine Bearbeitung von Bestellungen zwischen den Feiertagen
Formularbestellungen müssen bei Rieco bis zum 23. Dezember 2025, 10 Uhr, eingehen, damit sie noch vor Weihnachten versendet werden. Alle anderen Bestellungen werden erst wieder ab dem 2. Januar 2026 bearbeitet.
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