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Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Vom Gesetzgeber ist klar geregelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Zulassung zur Versorgung von gesetzlich Versicherten erhalten dürfen. Der hessische Bedarfsplan regelt die aktuellen Grundlagen.
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WEITERBILDUNG_FOERDERUNG_Vereinbarung_SGBV.pdf
WEITERBILDUNG_FOERDERUNG_Vereinbarung_SGBV.pdf
Krankenversicherungsunternehmen gezahl- ten Betrag. (9) Der Förderbetrag ist durch die anstellende Praxis bzw. das anstellende MVZ im vertragsärztlichen Bereich auf die im Krankenhaus übliche Vergütung gem. Abs [...] die Wirksamkeit des Vertrages im Üb- rigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die die dem am nächsten kommt, was die
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GENEHMIGUNG_KOLOSKOPIE_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
GENEHMIGUNG_KOLOSKOPIE_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
..................... Ort, Datum Unterschrift des ärztliche Leiters MVZ bzw. Unterschrift des anstellenden Arztes Name Vorname Titel: LANR: Privatanschrift: Textfield-1: 8: Textfield-2: Geburtsdatum: Datum
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