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Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 gibt es verschiedene EBM-Detailänderungen. Senkung des Höchstwerts für den Technikzuschlag (GOP 01450) der Videosprechstunde, Klarstellung zur GOP 13602 (Betreuung Dialysepatienten), Ergänzung der GOP 40128 zur Versendung der Hilfsmittel-Verordnung, eine Klarstellung bei KJ-KSV-Psych, die Aufnahme der Radiologie als Erstmeiner für Eingriffe an Aortenaneurysmen (GOP 01645), AKI-Ausnahmeregelung und Labor-Detailänderungen (aktualisiert).
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Lecanemab: Alzheimer-Medikament abrechnen
Lecanemab: Alzheimer-Medikament abrechnen
Ab dem 1. April 2026 können Ärztinnen und Ärzte für die Indikationsstellung und die Therapie von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten mit dem Arzneimittel Lecanemab (Leqembi®) neu die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01510A, 02101A und 02342A 11602 und 34410A, 32407A, 32408A sowie 32409A im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Es wurden Leistungen im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Neu: Die Anlage 4 ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie ist zum 26. März 2024 in Kraft getreten und die Genehmigung zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden. Ärztinnen und Ärzte können sobald sie eine Genehmigung haben die GOP 30320 bis 30323 und 30326 abrechnen.
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