Es wurden 207 Ergebnisse in 8 Millisekunden gefunden.
-
Qualitätssicherung & Mitgliederservice Sonderverträge
Qualitätssicherung & Mitgliederservice Sonderverträge
Die KVH sichert für die Menschen in Hessen die Qualität ihrer gesundheitlichen Versorgung. Zum Beispiel, indem unsere Teams die hohen Standards bei der Behandlung von Patienten kontrollieren, Röntgenaufnahmen prüfen oder Genehmigungen für bestimmte Leistungen erteilen.
-
Hessen-GOP_2025-Q4.pdf
Hessen-GOP_2025-Q4.pdf
sozialpsychiatrischen, ambulanten Versorgung von Kin- dern und Jugendlichen. Die GOP 88895 ist genehmigungspflichtig über die Abteilung Qualitätssicherung. E-Mail: qs.fb1.7@kvhessen.de Soweit die Zahl der nach [...] abgerechnet werden Alle Kostenpauschalen sind belegärztlich nicht berechnungsfähig Diese GOP sind genehmigungspflichtig über die Abteilung Qualitätssicherung. E-Mail: qs.fb1.6@kvhessen.de. GOP Bezeichnung Bewertung [...] Seite 21 von 66 DMP – Disease-Management-Programme: Alle Disease-Management-Programme sind genehmigungspflichtig und nur bei ambulanter ärztli- cher Behandlung abrechenbar. ACHTUNG: Beitritts- bzw. Teil
-
Hessen-GOP_2026_Q3.pdf
Hessen-GOP_2026_Q3.pdf
sozialpsychiatrischen, ambulanten Versorgung von Kin- dern und Jugendlichen. Die GOP 88895 ist genehmigungspflichtig über die Abteilung Qualitätssicherung. E-Mail: qs.fb1.7@kvhessen.de Soweit die Zahl der nach [...] abgerechnet werden Alle Kostenpauschalen sind belegärztlich nicht berechnungsfähig Diese GOP sind genehmigungspflichtig über die Abteilung Qualitätssicherung. E-Mail: qs.fb1.6@kvhessen.de GOP Bezeichnung Bewertung [...] Seite 22 von 71 DMP – Disease-Management-Programme: Alle Disease-Management-Programme sind genehmigungspflichtig und nur bei ambulanter ärztli- cher Behandlung abrechenbar. ACHTUNG: Beitritts- bzw. Teil
-
Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA)
Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA)
Die Vereinbarung nach § 118b SGB V, Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA) ist ab dem 01.04.2026 gültig und wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Bundesvereinigung im Einvernehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft beschlossen.
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.