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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
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AEBD-ARZT_Info_Abrechnungsletter.pdf
AEBD-ARZT_Info_Abrechnungsletter.pdf
den Sonstigen Kostenträger wird nicht eingereicht. 4 Zuschlag GOP 01226 zur GOP 01212 • Die Berechnung des Zuschlages nach GOP 01226 zur GOP 01212 ist unter anderem bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern [...] en Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Ärztlichen Bereitschaftsdienst wird die GOP 01210 oder die GOP 01212 abgerechnet. Die GOP 01210 bzw. 01212 ist nur 1x im Behandlungsfall berechnungsfähig. • Bei allen [...] telefonischer APK statt, kommt je nach Leistungslegende (Uhrzeit/Wochentag) nur die GOP 01214, 01216 oder 01218 zum Ansatz. • Die GOP 01100, 01101 und 01102 sind gemäß EBM nicht im ÄBD berechnungsfähig. • Im ÄBD
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