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Vorhaltepauschale: Zusetzung neu geregelt
Vorhaltepauschale: Zusetzung neu geregelt
Hausärztinnen und Hausärzte beachten neu seit dem 1. Januar 2026, dass die Vorhaltepauschale nach GOP 03040 neu gefasst ist, die ihnen von der KVH zugesetzt wird. Zusätzlich erhalten Hausarztpraxen einen Zuschlag, der nach der Anzahl erfüllter Kriterien und der Bewertungshöhe gestaffelt ist. Die aktualisierten FAQ sind verfügbar.
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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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EBm-AENDERUNGEN_01042026_DiGA_Kranus_Micteria_Beschluss_BA_825.pdf
EBm-AENDERUNGEN_01042026_DiGA_Kranus_Micteria_Beschluss_BA_825.pdf
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 2 von 3 Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen, berechnungsfähig. 3. Aufnahme der Gebührenordnungsposition
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Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 gibt es verschiedene EBM-Detailänderungen. Senkung des Höchstwerts für den Technikzuschlag (GOP 01450) der Videosprechstunde, Klarstellung zur GOP 13602 (Betreuung Dialysepatienten), Ergänzung der GOP 40128 zur Versendung der Hilfsmittel-Verordnung, eine Klarstellung bei KJ-KSV-Psych, die Aufnahme der Radiologie als Erstmeiner für Eingriffe an Aortenaneurysmen (GOP 01645), AKI-Ausnahmeregelung und Labor-Detailänderungen (aktualisiert).
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