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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können.
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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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EBM_LABOR_FAQ_Laborreform.pdf
EBM_LABOR_FAQ_Laborreform.pdf
rten sowie Rentnerinnen und Rentnern unterschieden? Bei dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zugesetzten WiBo wird nicht zwischen Allgemeinlabor (Abschnitt 32.2 EBM) und Speziallabor [...] Warum entfällt die Hessenspezifische Abrechnungsziffer 98191 zur Kennzeichnung von HZV-Fällen der AOK Hessen mit kollektivvertraglicher Veranlassung Allgemeinlabor? Diese wird nicht mehr benötigt, da ab dem
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