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Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Außerklinische Intensivpflege (AKI) Leistungen aus Abschnitt 37.7 EBM abrechnen. Im Rahmen der AKI werden Patientinnen und Patienten betreut, die künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind.
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Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Detailänderungen zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 gibt es EBM-Detailänderungen. Senkung des Höchstwerts für den Technikzuschlag (GOP 01450) der Videosprechstunde, Klarstellung zur GOP 13602 (Betreuung Dialysepatienten), Ergänzung der GOP 40128 zur Versendung der Hilfsmittel-Verordnung, eine Klarstellung bei KJ-KSV-Psych, die Aufnahme der Radiologie als Erstmeiner für Eingriffe an Aortenaneurysmen (GOP 01645) sowie AKI-Ausnahmeregelung.
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