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GOP 01865 bis Ende 2028 verlängert
GOP 01865 bis Ende 2028 verlängert
Ab dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte weiterhin die Gebührenordnungsposition 01865 zum Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung abrechnen. Die GOP 01865 wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
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EBM-AENDERUNGEN_01012026Verlaengerung_Liposuktion_Beschluss_BA_818.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01012026Verlaengerung_Liposuktion_Beschluss_BA_818.pdf
455. Sitzung am 11. Dezember 2019, verlängert mit Beschluss in seiner 754. Sitzung, auf Basis der aktuellen EBM-Fassung bis zum 30. Juni 2026 fortzuführen. Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB
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KSV-PSYCH_Netzverbund_Musteruebersicht_final.xlsx
KSV-PSYCH_Netzverbund_Musteruebersicht_final.xlsx
apeuten (§ 4 KSVPsych-RL) Bezugsbehandelnde Leistungserbringer Vorname Nachname Qualifikation Anstellendes Krankenhaus Umfang1 Beginndatum Endedatum 1 Versorgungsumfang oder Beschäftigungsumfang in Stunden
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Hybrid-DRG abrechnen
Hybrid-DRG abrechnen
Zum 1. Januar 2026 gelten die Beschlüsse und Anlagen des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses, befristet für das Jahr 2026. Neu: Seit dem 1. Januar 2026 prüft die KV Hessen aufgrund einer Anpassung der Abrechnungsvereinbarung das Vorliegen der erforderlichen Genehmigung. Die aktualisierten FAQ sind verfügbar.
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