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ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Antrag_Niederlassung.pdf
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lokalen oder regionalen Versorgungsbedarf“ KV Hessen Abteilung Sicherstellung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt am Main Fax (069) 24741-68804 Email SiRiLi@kvhessen.de Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und
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Detailänderungen zum 1. Oktober 2024
Detailänderungen zum 1. Oktober 2024
Zum 1. Oktober 2024 gibt es verschiedene EBM-Detailänderungen. Diese betreffen Genotypisierungen beim Laborbudget, die Zuschläge für Transportkosten, Laborleistungen, ambulantes und belegärztliches Operieren, Enzymtherapien bei Morbus Fabry und Früherkennung bei Kindern. Zusätzlich gib es eine Klarstellung bei der In-vitro-Diagnostik und weitere Anpassungen
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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.