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Ein- und Überweisung ins Krankenhaus
Ein- und Überweisung ins Krankenhaus
Patientinnen und Patienten fragen immer wieder nach Ein- beziehungsweise Überweisungen in Kliniken. Das verunsichert Praxen: Was dürfen sie, was nicht? Antworten geben gemeinsame Hinweise der KVH und der Hessischen Krankenhausgesellschaft e. V.
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KJ-KSV-Psych: Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
KJ-KSV-Psych: Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Die neue KJ-KSVPsych-Richtlinie verbessert die Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher mit komplexem Behandlungsbedarf.
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GENEHMIGUNG_SONOGRAPHIE_Gewaehrleistungserklaerung.pdf
GENEHMIGUNG_SONOGRAPHIE_Gewaehrleistungserklaerung.pdf
Ultraschallsystem bzw. die folgenden Ultraschallsysteme1 eingesetzt: Herstellerfirma: (Adresse) Geräte-Bezeichnung: (Vollständige Herstellerangaben) Es handelt sich um ein Ultraschallsystem mit mobilen Endgeräten [...] seitens des Herstellers oder Vertreibers durch ein Gutachten belegt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Herstellers/Vertreibers Telefonnummer [...] Medizinproduktegesetz verfügen Hersteller/Vertreiber: Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Herstellers/Vertreibers Telefonnummer Ansprechpartner
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ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
Vereinigung Hessen - Abteilung Qualitätsförderung - mittels des auf der Homepage bereitgestellten Antragsformulars zu stellen. b. Die Zusatzweiterbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss einer Prüfung [...] Rückforderung der Fördermittel a. Sofern die Antragssteller die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung bereits vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung begonnen haben, behält sich die Kassenärztliche [...] Grundversorgung Seite 1 von 3 Stand: 16.07.2021 Stand 16.07.2021 Auslegungsbestimmung zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs.
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