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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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GENEHMIGUNG_LASERBEHANDLUNG_BENIGNES-PROSTATA-SYNDROM_BPS_Anlage2_Nutzungserklaerung_OP.pdf
GENEHMIGUNG_LASERBEHANDLUNG_BENIGNES-PROSTATA-SYNDROM_BPS_Anlage2_Nutzungserklaerung_OP.pdf
dass die Leistungserbringung im Rahmen der Vertrags- ärztlichen Versorgung in Belegärztlichen Abteilungen von Krankenhäusern erfolgen muss. Qualitätssicherung Team 1 Stefanie Gilmer Luisa Casola-Gallschneider [...] der apparativen und räumlichen Ausstattung werden der Kassenärztlichen Vereinigung unverzüglich mitgeteilt. …………………………………………. …………………………………………………………………......…. Ort, Datum Unterschrift des Antragsstellers
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Unser Beratungsportfolio
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Sie haben Fragen rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Tätigkeiten?. Wir stellen Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot zur Verfügung, mit dem wir Mitglieder und alle, die Mitglied werden möchten, in beruflichen Fragen und im Praxisalltag unterstützen.
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