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Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Außerklinische Intensivpflege (AKI) Leistungen aus Abschnitt 37.7 EBM abrechnen. Im Rahmen der AKI werden Patientinnen und Patienten betreut, die künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind.