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BEDARFSPLAN_Anordnung-Aufhebung-Beschluss_Landesausschuss-Aerzte-Krankenkassen_28112024.pdf
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Vereinigung Hessen, Zulassungsausschuss für Ärz- te/Psychotherapie, Europa-Allee 90, 60486 Frankfurt, zu senden. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Be- kanntmachung
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BEDARFSPLAN_Anordnung-Aufhebung-Beschluss_Landesausschuss-Aerzte-Krankenkassen_24042025.pdf
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Vereinigung Hessen, Zulassungsausschuss für Ärz- te/Psychotherapie, Europa-Allee 90, 60486 Frankfurt, zu senden. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Be- kanntmachung
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BEDARFSPLAN_Anordnung-Aufhebung-Beschluss_Landesausschuss-Aerzte-Krankenkassen_27112025.pdf
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Vereinigung Hessen, Zulassungsausschuss für Ärz- te/Psychotherapie, Europa-Allee 90, 60486 Frankfurt, zu senden. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Be- kanntmachung
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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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